Beitragsrückerstattung

22. Juni 2015

Viele Eltern treibt die Frage um, ob sie denn aufgrund des Streikes und der damit verbundenen Schließung von Einrichtungen, ihre Elternbeiträge zurückerstattet bekommen.

In Dresden gilt aktuell: Nein.

Warum das Geld nicht zurückerstattet wird, ergibt sich aus der Satzung für_Elternbeiträge_Kitas. Laut derer Schließungen nach § 3 Abs. 3 der Fördersatzung nicht zu einer Minderung oder Wegfall des Elternbeitrages führen. Als Gründe für Schließungen sind in der Fördersatzung auch Maßnahmen des Arbeitskampfes mit aufgeführt.
Mit dieser Satzung, hat der Eigenbetrieb sich gegen Streiks abgesichert und muss keine Gebühren an Eltern zurückzahlen. Und das, obwohl im Falle eines Streiks die Pflicht zur Bereitstellung eines Betreuungsplatzes eindeutig nicht erfüllt wird. Ganz im Gegenteil können sich Eigenbetrieb und Kommunen sogar über den Streik freuen, denn sie Sparen die Gehälter der ErzieherInnen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, haben die Arbeitgeber gar keine Eile, sich mit den Erzieher*innen zu einigen. Sie können den Streik einfach aussitzen, während Eltern früher oder später, so solidarisch sie auch mit den Erzieher*innen sind, ihre Grenzen erreichen werden.
So gilt es für uns Eltern, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben. Die Rückforderung von Elternbeiträgen wäre eine Möglichkeit. Denn damit ein Streik wirksam ist, muss er weh tun. Doch er muss an der richtigen Stelle weh tun. Nicht nur uns Eltern, sondern auch den Arbeitgebern. Indem wir gerechtfertigter Weiße unser Geld für eine nichterbrachte Leistung zurückfordern, bekommen sie den Streik schmerzlich zu spüren.
Dass die KAV Druck brauchen, damit sie sich zum handeln bemüßigt sehen, zeigt der Umstand, dass sie sich erst auf ihrer langfristig geplanten Mitgliederversammlung am 28.05. mit der Streikproblematik befassen werden und nicht schnellstmöglich ein außerordentliches Treffen anberaumen.

Rückerstattung in Dresden doch bald möglich?

Im Jugendhilfeausschuss vom 21.05. war die Rückerstattung der Elternbeiträge kurz Thema. Frau Bibas gab zu Bedenken, dass der Aufwand für eine Rückerstattung extrem hoch ist, während die zu erwartende Rückzahlung an die Eltern jeweils relativ gering sind. Derzeit wird im Eigenbetrieb hochgerechnet, wie hoch Aufwand und Kosten für eine Beitragsrückerstattung sind. Erschwerend kommt hinzu, dass ein solcher Prozess komplett händig durchgeführt werden müsste und nicht maschinell bewältigbar ist. Ergebnisse der Hochhrechnung werden nach Abschluss vom Eigenbetrieb veröffentlicht.

Ebenfalls zu dem Thema sprach Tilo Kießling von der Linken. Er hält es widerum für volllkommen gerechtfertigt, dass Eltern ihre Beiträge zurückfordern und unterstützt dies. Außerdem gibt er zu bedenken, dass Eltern vor Gericht voraussichtlich Recht bekommen würden, wenn sie ihre Beiträge einklagen. Aus diesem Grund hat er eine Beschlussvorlage erarbeitet, welche in der kommenden Stadtratssitzung am 28.05. diskutiert und evtl. beschlossen werden könnte.

Der Vorschlag zur Beitragsrückerstattung gestaltet sich wie folgt:

  1. Eltern, deren Kinder in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden und die vom aktuellen Streik der Kita-Erzieherinnen und Kita-Erzieher betroffen sind, erhalten die Mehraufwendungen für die Ersatzbetreuung erstattet.
  2. Die Mehraufwendung wird ohne weitere Prüfung bis zu einer Höhe erstattet, die sich aus dem Elternbeitrag für das zu betreuende Kind, geteilt durch die Betreuungstage des jeweiligen Monats multipliziert mit den tatsächlichen Streiktagen in der Betreuungseinrichtung ergibt.
  3. Sind die Mehraufwendungen der Ersatzbetreuung höher als der Betrag nach Punkt 2 werden sie bei Vorlage geeigneter Nachweise erstattet.
  4. Entsprechende Anträge sind den Eltern in den vom Streik betroffenen Einrichtungen unmittelbar nach Beendigung des Arbeitskampfes auszuhändigen und können auch in den Einrichtungen abgegeben werden

So würden Eltern nicht nur die gezahlten Gebühren rückerstattet bekommen, sondern auch für den Mehraufwand entschädigt werden. Vielleicht musste und muss weiterhin der eine oder andere privat eine Kinderbetreuung engagieren – diese Kosten würden durch diese Regelung gedeckt werden.

Wir halten diesen Vorstoß der Linken für einen Schritt in die richtige Richtung. So würden Eltern zu ihrem Recht kommen und könnten ihren Mehraufwand in der Betreuung an die Arbeitgeber weiterreichen. Außerdem könnten sie sich so weiterhin solidarisch mit den Erieher*innen zeigen, indem sie Druck auf die KAV ausüben, sie zum handeln zwingen und die Streiks damit beenden.


21. Juni 2015

Unsere Hoffnungen lagen auf der Stadtratssitzung vom 18.06. Die Linke hatte einen Vorschlag eingebracht, wie die Erstattung der Mehraufwendungen für Ersatzbetreuung an Streiktagen gestaltet werden könnte.
Doch bereits im Vorfeld der Sitzung wurde das Ganze nochmal juristisch geprüft, mit dem Ergebnis: eine Beitragsrückerstattung ist in Dresden aufgrund der Satzung für Elternbeiträge und der Fördersatzung nicht zulässig. Der Punkt wurde von der Tagesordnung genommen und nicht behandelt.

Leider muss daher die Hoffnung vieler Eltern auf eine Rückerstattung enttäuscht werden. Die wird es nämlich nicht geben.

Was mit dem eingesparten Geld geschieht, bleibt noch abzuwarten.