Erhöhung Elternbeiträge – Beitragsfreiheit des dritten Kindes erhalten

Ab September 2016 stehen die nächsten Erhöhungen der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen an. Bei einer Betreuungszeit von 9 Stunden/Tag fallen in Krippe und Kindertagespflege etwa 5 Euro und im Kindergarten 3 Euro mehr an. Im Hort sind es bei 6 Stunden/Tag Betreuungszeit 1 Euro, den Eltern mehr im Monat zahlen müssen. Begründet werden diese Erhöhungen durch gestiegene Betriebskosten. Bei Horten an Förderschulen sinken die Beiträge hingegen um 10 Euro. Die Erhöhungen bewegen sich damit im üblichen Rahmen der jährlichen Anpassung an die steigenden Betriebskosten.

Des Weiteren besteht in Dresden die Möglichkeit, einen Nachlass oder sogar Erlass des Elternbeitrages zu beantragen, wodurch gerade Familien mit geringem Einkommen von der Erhöhung nicht betroffen sind. Das Ziel sollte dennoch sein, dass die Beiträge nicht weiter erhöht werden – hier sind Stadt und Land gefragt, Kitas finanziell besser auszustatten. Nicht einbezogen in die diesjährige Beitragserhöhung sind die neuen Tarifabschlüsse. Diese werden sich erst 2017 auf die Beiträge auswirken.

Außerdem halten wir es bei der anstehenden Erhöhung für wichtig, dass die Mehreinnahmen und Mehrausgaben transparent für die Eltern dargestellt werden. Wenn die Elternbeiträge erhöht werden sollen, ist es auch angemessen, dass die Eltern genau darüber informiert werden, für welche Maßnahmen die Mehreinnahmen ausgegeben werden.

Als problematisch hingegen sehen wir die geplante Abschaffung der sozialen Errungenschaft der Beitragsfreiheit für das dritte Zählkind, denn in Zukunft sollen 20 Prozent des vollen Beitragssatzes von den Eltern gezahlt werden. Dies lehnen wir ab!
Dresden ist die geburtenstärkste Stadt in Deutschland und darauf können wir alle stolz sein, denn Kinder sind unsere Zukunft. Vor dem Hintergrund der gesamtdeutschen demographischen Entwicklung ist es sehr wichtig, derartige Förderungen für Familien mit mehreren Kindern zu erhalten, auch als Anreiz zur Familienplanung.
Gerade Eltern, deren Einkommen an der Bemessungsgrenze für eine Beitragsermäßigung liegt, werden von dieser Neuregelung für das dritte Zählkind hart getroffen. Laut Eigenbetrieb fallen ca. 980 Eltern unter diese Neuregelung – die Tendenz in Dresden sollte steigend sein. Eltern, die ohnehin schon einen höheren finanziellen Mehraufwand für ihre Familie haben, werden somit noch mehr zur Kasse gebeten. Aus unserer Sicht ist das ein nicht akzeptabler Umstand.

Wir fordern den Stadtrat auf, bei der Abstimmung zu den neuen Elternbeiträgen die Beitragsfreiheit des dritten Kindes beizubehalten und entsprechend Alternativen zur Finanzierung des Mehrbedarfes zu erarbeiten.

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