Grundsatzpapier und Geschäftsordnung

Grundsatzpapier

Zu jeder Kita gehört ein Elternrat. Doch was ist mit einer kommunalen Elternvertretung oder gar einer Landeselternvertretung in Sachsen? Das Sächsische Kitagesetz bleibt dazu sehr sehr vage. Denn es steht nur drin, dass sich eine regionale oder überregionale Elternvertretung bilden kann und das wars. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass es in Sachsen keine Landeselternvertretung gibt und auch kaum Stadtelternräte der einzelnen Städte und Kommunen. Denn selbst wenn sich ein Stadtelternrat gründet, hat er per se ersteinmal keinerlei Rechte und bekommt auch keine finanzielle Unterstützung.

Wir als Stadtelternrat Dresden wollten auf dieser Grundlage nicht arbeiten und haben uns gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten zusammengesetzt und ein Grundsatzpapier entworfen, was schließlich Ende 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde. Auf Grundlage dieses Grundsatzpapieres hat sich dann am 14.01.2016 der Stadtelternrat gegründet.

Hier könnt ihr euch das Grundsatzpapier anschauen.

Geschäftsordnung

Neben den Grundsatzpapier hat sich der Stadtelternrat natürlich auch eine Geschäftsordnung gegeben, um die allgemeinen Abläufe und Arbeit zu regeln.
Hier findet ihr die Geschäftsordnung des Stadtelternrat Dresden. Beschlossen am 22.11.2016.