Wahlordnung

Wahlordnung des Dresdner Stadtelternrates

Hier gibt es die Wahlordnung zum Download

Alle in dieser Wahlordnung in der männlichen Form verwendeten Personenbezeichnungen gelten gleichberechtigt für Frauen und Männer.

§ 1 Gegenstand der Wahl

Die Wahl dient der Legitimation des Dresdner Stadtelternrates.

§ 2 Zusammensetzung und Amtsdauer

Der Stadtelternrat setzt sich aus bis zu 20 Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Stadtelternrats sind auf zwei Jahre gewählt.

§ 3 Wahlversammlung und Wahlberechtigung

  1. Die Wahlversammlung setzt sich zusammen aus Entsandten der Dresdner
  • Kindertageseinrichtungen (Kindergrippe, Kindergarten, Hort) und
  • Kindertagespflegeste
  1. Jede Kindertageseinrichtung und jeder Hort kann jeweils ein Mitglied zur Wahlversammlung entsenden. Die Kindertagespflegestellen, welche unter den Dachverbänden Malwina  e. V., KINDERLAND-Sachsen e.V. und Outlaw gGmbH organisiert sind, können je Dachverband fünf Mitglieder zur Wahlversammlung entsenden.

§ 4 Kandidatur

  1. Zur Wahl stellen kann sich jeder Personensorgeberechtigte im Sinne von § 2 Abs. 1 GO-StER.
  2. Entfällt die Eigenschaft als Personensorgeberechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1 GO-StER für ein gewähltes Mitglied des Stadtelternrates, bleibt die laufende Amtszeit unberührt. Stellen sich bei der nach Ende der Amtszeit folgenden Wahl des Stadtelternrates weniger Kandidaten zur Wahl, als der Stadtelternrat nach § 4 Abs. 1 GO-StER höchstens Mitglieder hat, kann sich das ehemalige Mitglied für eine einzige weitere Amtszeit zur Wahl stellen, auch ohne die Voraussetzung des § 4 Abs. 2 GO-StER zu erfüllen.

§ 5 Wahlvorbereitung

  1. Wahlkandidaten richten bis spätestens eine Woche vor dem geplanten Wahltermin einen kurzen Steckbrief (Name, Betreuungsform des Kindes bzw. der Kinder, Motivation, weitere Angaben wie Alter, Foto etc. nach eigenem Ermessen) an den Stadtelternrat (info@stadtelternrat-dresden.de).
  2. Die Steckbriefe der Wahlkandidaten werden im Vorfeld der Wahl auf der Website des Stadtelternrates veröffentlicht.
  3. Die Wahlkandidaten stellen die Inhalte ihrer Steckbriefe am Wahltag während der Wahlveranstaltung nochmals persönlich vor.
  4. Sollte ein Kandidat erst am Wahltag sein Interesse bekunden, sich zur Wahl stellen zu wollen, so ist dies möglich, solange der Wahlakt noch nicht begonnen hat. § 5 Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 6 Einladung zur Wahl

Die zuständige Behörde der Landeshauptstadt Dresden verschickt mindestens vier Wochen vor der Wahl die Einladungen zur Wahl an alle unter § 2 Abs. 1 bezeichneten Mitglieder der Wahlversammlung. Die Einladungen werden vom Stadtelternrat vorformuliert und der zuständigen Behörde mindestens fünf Wochen vor der Wahl übermittelt. Sie enthalten den vom Stadtelternrat festgesetzten Wahltermin.

§ 7 Wahlablauf

  1. Die Wahl wird durch den Stadtelternrat durchgeführt.
  2. Die Wahlveranstaltung am Wahltag hat folgenden Ablaufplan:
    1. Begrüßung sowie Überblick über die Aufgaben und Ziele des Stadtelternrates
    2. Vorstellen der Kandidaten
    3. Wahlakt
    4. Ergebnisbekanntgabe

§ 8 Wahlverfahren

  1. Jedes Mitglied der Wahlversammlung erhält einen Stimmzettel. Auf diesem stehen die Namen der zur Wahl stehenden Kandidaten sowie mehrere Freifelder.
  2. In die Freifelder sind die Namen derjenigen Kandidaten einzutragen, die ihr Interesse, sich zur Wahl zu stellen, erst am Wahltag bekundet haben (vgl. § 5 Abs. 4).
  3. Jedes Mitglied der Wahlversammlung hat 20 Stimmen. Die Stimmen können auf einen Kandidaten vereint oder auf unterschiedliche Kandidaten aufgeteilt werden.
  4. Der Wahlakt ist gleich, frei, geheim und unmittelbar.
  5. Die Stimmzettel werden von den Mitgliedern des Stadtelternrates eingesammelt und ausgezählt.
  6. Stellen sich 20 oder weniger Kandidaten zur Wahl, so kann diese auf Antrag eines Mitgliedes des Stadtelternrates verblockt stattfinden. Der Antrag hierzu ist formlos zu stellen. Über ihn stimmt die Wahlversammlung per Handzeichen ab. Die verblockte Wahl aller Kandidaten findet ebenfalls per Handzeichen statt.

§ 9 Ungültigkeit Stimmzettel

Ungültig sind solche Stimmzettel, auf denen mehr als 20 Stimmen abgegeben wurden sowie solche, bei denen der Wille des Stimmberechtigten aus der Art der Stimmenabgabe nicht klar erkennbar wird.

§ 10 Wahlergebnis

  1. Gewählt sind diejenigen 20 Kandidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen.
  2. Diejenigen Kandidaten, die aufgrund zu geringer Stimmenanzahl nicht in den Dresdner Stadtelternrat einziehen konnten, können sich in den zu bildenden Arbeitsgruppen engagieren.
  3. Scheidet ein gewähltes Mitglied des Dresdner Stadtelternrates aus, so kann sein Sitz nachbesetzt werden. Die Nachbesetzung erfolgt entsprechend der Wahlergebnisse.  Lehnen alle nicht gewählten Wahlkandidaten die Nachbesetzung ab, bleibt der frei gewordene Sitz unbesetzt.

§ 11 Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Das Wahlergebnis wird noch am gleichen Abend ermittelt und bekanntgegeben sowie durch den Stadtelternrat zeitnah an die zuständige Behörde der Landeshauptstadt Dresden übermittelt.

§ 12 Konstitutionelle Versammlung des Dresdner Stadtelternrates

Die gewählten Mitglieder des Dresdner Stadtelternrates kommen spätestens zwei Wochen nach der Wahl zusammen, um ihre Arbeit aufzunehmen

 


 

Stimmzettel für die Wahl des Dresdner Stadtelternrates

Hinweise:

Untenstehend sind alle Kandidaten aufgelistet, die sich für eine Amtszeit als Mitglied des Ersten Dresdner Stadtelternrates zur Wahl stellen. In die Freifelder sind diejenigen Kandidaten einzutragen, die sich erst am Wahltag für eine Kandidatur entschieden haben.

Sie haben 20 Stimmen. Sie können einem Kandidaten alle Stimmen geben oder ihre Stimmen aufteilen. Bitte verwenden Sie bei der Stimmenabgabe arabische Ziffern und keine Stiche.  

Beispiel: Kandidat A: 10; Kandidat B: 9; Kandidat C: 1

 

Name des Kandidaten Anzahl der Stimmen
1.   Nachname, Name
2.   Nachname, Name
3.   Nachname, Name
4.   Nachname, Name
5.   Nachname, Name
6.   Nachname, Name
7.   Nachname, Name
8.   Nachname, Name
9.   Nachname, Name
10. Nachname, Name
11. Nachname, Name
12. Nachname, Name
13. Nachname, Name
14. Nachname, Name
15. Nachname, Name
16. Nachname, Name
17. Nachname, Name
18. Nachname, Name
19. Nachname, Name
20. Nachname, Name
21.
22.
Summe =