Beitragsrückerstattung von Streiktagen

Viele Eltern treibt die Frage um, ob sie denn aufgrund des Streikes und der damit verbundenen Schließung von Einrichtungen, ihre Elternbeiträge zurückerstattet bekommen.

In Dresden gilt aktuell: Nein.

Warum das Geld nicht zurückerstattet wird, ergibt sich aus der Satzung für_Elternbeiträge_Kitas. Laut derer Schließungen nach § 3 Abs. 3 der Fördersatzung nicht zu einer Minderung oder Wegfall des Elternbeitrages führen. Als Gründe für Schließungen sind in der Fördersatzung auch Maßnahmen des Arbeitskampfes mit aufgeführt.
Mit dieser Satzung, hat der Eigenbetrieb sich gegen Streiks abgesichert und muss keine Gebühren an Eltern zurückzahlen. Und das, obwohl im Falle eines Streiks die Pflicht zur Bereitstellung eines Betreuungsplatzes eindeutig nicht erfüllt wird. Ganz im Gegenteil können sich Eigenbetrieb und Kommunen sogar über den Streik freuen, denn sie Sparen die Gehälter der ErzieherInnen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, haben die Arbeitgeber gar keine Eile, sich mit den Erzieher*innen zu einigen. Sie können den Streik einfach aussitzen, während Eltern früher oder später, so solidarisch sie auch mit den Erzieher*innen sind, ihre Grenzen erreichen werden.
So gilt es für uns Eltern, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben. Die Rückforderung von Elternbeiträgen wäre eine Möglichkeit. Denn damit ein Streik wirksam ist, muss er weh tun. Doch er muss an der richtigen Stelle weh tun. Nicht nur uns Eltern, sondern auch den Arbeitgebern. Indem wir gerechtfertigter Weiße unser Geld für eine nichterbrachte Leistung zurückfordern, bekommen sie den Streik schmerzlich zu spüren.
Dass die KAV Druck brauchen, damit sie sich zum handeln bemüßigt sehen, zeigt der Umstand, dass sie sich erst auf ihrer langfristig geplanten Mitgliederversammlung am 28.05. mit der Streikproblematik befassen werden und nicht schnellstmöglich ein außerordentliches Treffen anberaumen.

Rückerstattung in Dresden doch bald möglich?

Im Jugendhilfeausschuss vom 21.05. war die Rückerstattung der Elternbeiträge kurz Thema. Frau Bibas gab zu Bedenken, dass der Aufwand für eine Rückerstattung extrem hoch ist, während die zu erwartende Rückzahlung an die Eltern jeweils relativ gering sind. Derzeit wird im Eigenbetrieb hochgerechnet, wie hoch Aufwand und Kosten für eine Beitragsrückerstattung sind. Erschwerend kommt hinzu, dass ein solcher Prozess komplett händig durchgeführt werden müsste und nicht maschinell bewältigbar ist. Ergebnisse der Hochhrechnung werden nach Abschluss vom Eigenbetrieb veröffentlicht.

Ebenfalls zu dem Thema sprach Tilo Kießling von der Linken. Er hält es widerum für volllkommen gerechtfertigt, dass Eltern ihre Beiträge zurückfordern und unterstützt dies. Außerdem gibt er zu bedenken, dass Eltern vor Gericht voraussichtlich Recht bekommen würden, wenn sie ihre Beiträge einklagen. Aus diesem Grund hat er eine Beschlussvorlage erarbeitet, welche in der kommenden Stadtratssitzung am 28.05. diskutiert und evtl. beschlossen werden könnte.

Der Vorschlag zur Beitragsrückerstattung gestaltet sich wie folgt:

  1. Eltern, deren Kinder in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden und die vom aktuellen Streik der Kita-Erzieherinnen und Kita-Erzieher betroffen sind, erhalten die Mehraufwendungen für die Ersatzbetreuung erstattet.
  2. Die Mehraufwendung wird ohne weitere Prüfung bis zu einer Höhe erstattet, die sich aus dem Elternbeitrag für das zu betreuende Kind, geteilt durch die Betreuungstage des jeweiligen Monats multipliziert mit den tatsächlichen Streiktagen in der Betreuungseinrichtung ergibt.
  3. Sind die Mehraufwendungen der Ersatzbetreuung höher als der Betrag nach Punkt 2 werden sie bei Vorlage geeigneter Nachweise erstattet.
  4. Entsprechende Anträge sind den Eltern in den vom Streik betroffenen Einrichtungen unmittelbar nach Beendigung des Arbeitskampfes auszuhändigen und können auch in den Einrichtungen abgegeben werden

So würden Eltern nicht nur die gezahlten Gebühren rückerstattet bekommen, sondern auch für den Mehraufwand entschädigt werden. Vielleicht musste und muss weiterhin der eine oder andere privat eine Kinderbetreuung engagieren – diese Kosten würden durch diese Regelung gedeckt werden.

Wir halten diesen Vorstoß der Linken für einen Schritt in die richtige Richtung. So würden Eltern zu ihrem Recht kommen und könnten ihren Mehraufwand in der Betreuung an die Arbeitgeber weiterreichen. Außerdem könnten sie sich so weiterhin solidarisch mit den Erieher*innen zeigen, indem sie Druck auf die KAV ausüben, sie zum handeln zwingen und die Streiks damit beenden.

4 Comments

  1. Sabine

    Lieber Stadtelternrat,

    könnten Sie bitte referieren, was in der Stadratssitzung von 28.5.2015 zum Thema Rückerstattung herausgekommen ist?

    Uns hat die Stadt nach Aufforderung jetzt einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lassen, in dem sie sich nach wie vor auf die (m.E., bin aber kein Jurist) gesetzeswidrige Satzung beruft.

    Vielen lieben Dank,
    Sabine

  2. SaschaKA

    Hallo Sabine,

    zur Stadtratssitzung am 28.05. ist leider überhaupt nichts rausgekommen, da der Eilantrag der Linken zu diesem Beschluss vom Oberbürgermeister Dirk Hilbert abgelehnt wurde. Daher kommt die Erstattung von Mehraufwendung erst zur nächsten Stadtratssitzung am 18.6. auf die Tagesordnung. Dort wird dann darüber verhandelt und wir dürfen gespannt sein, ob es dann eine Erstattung geben wird und ob Mehraufwendungen dann auch Rückwirkend erstattet werden oder erst für zukünftige Ausfälle.

    Mit freundlichem Gruß

    Sascha

  3. Katja

    Lieber Stadtelternrat,
    vielen Dank für die Zusammenfassung der Fakten. Auch ich bin gespannt, was die Diskussion am 18. Juni ergibt. Wir haben die Rückerstattung per E-Mail beantragt und schon am Folgetag hatten wir den ablehnenden Bescheid im Briefkasten. So schnell kann es gehen…
    Meine Frage: sollte man in jedem Fall Widerspruch einlegen und muss dieser begründet sein?

    Danke für eine Auskunft,
    Katja

  4. SaschaKA

    Hallo Katja,

    das Ergebnis des Stadtrates vom 18.06. ist, dass es keine Beitragsrückzahlung geben wird. Ich denke, dass ein Widerspruch kein Ergebnis bringen wird, da der Eigenbeitrieb durch die Beitragssatzung abgesichert ist, sodass eine Beitragserstattung nicht möglich ist. Das wurde wohl auch im Vorfeld der Stadtratssitzung nochmal juristisch geprüft.

    Gruß
    Sascha

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