Zum 1. Januar wird der Eigenbetrieb Kita aufgespalten – was bedeutet das für Eltern?
Vornweg: Für Eltern ändert sich fast nichts.
In Folge eines Urteils des sächsischen Oberlandesgerichts ist die Konstruktion des Dresdner Eigenbetriebes Kita nicht zulässig und musste überarbeitet werden. Genauer gesagt ging es um höherrangiges Recht für die Freien Träger.
Infolgedessen wurde in den letzten Monaten ein Konstrukt ausgearbeitet mit dem Ziel, einerseits dem Urteil gerecht zu werden, andererseits aber auch gewachsene Strukturen und Abläufe zu sichern und vor allem den Eltern so wenig wie möglich Umstände zu bereiten.
Herausgekommen ist folgendes: In der Stadt wird ab dem 01.01.2017 das „Amt für Kindertagesbetreuung“ die Arbeit aufnehemen. Dieses ist dann für die Freien Träger zuständig sowie für alles rund um die Elternbeiträge. Parallel dazu besteht dann weiterhin der Eigenbetrieb Kita, welcher sich als kommunaler Träger nur noch um die städtischen Einrichtungen kümmert. Um alles möglichst Reibungslos ablaufen zu lassen, wechseln Teile der Belegschaft des bisherigen EB Kita hinüber in das „Amt für Kindertagesbetreuung“. Die Leitung wird jedoch weiterhin Sabine Bibas in Personalunion für den EB Kita und das neue „Amt für Kindertagesbetreuung“ haben.
Es ändern sich also einige interne Abläufe, aber Eltern werden davon fast nichts mitbekommen. Es kann höchstens sein, dass die Elternbeiträge in Zukunft an ein anderes Konto überwiesen werden müssen. Was für Änderungen es geben wird, darüber werden Eltern mit Kindern in kommunalen Kitas in Kürze per Brief vom EB Kita informiert.