Ab 18. Mai sind Kitas und Schulen wieder geöffnet

Bei vielen Eltern und Kindern wird die Erleichterung groß sein. Heute verkündete Christian Piwarz:

„Ab dem 18. Mai sollen Kinder wieder ihre Kitas und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen dürfen. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten. „

Weiterführende Links:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236718
https://www.bildung.sachsen.de/blog

Verbunden ist der Besuch jedoch mit umfangreichen Auflagen. So müssen zum Beispiel Gruppen und Betreuende Personen strikt voneinander getrennt werden. So will man das zwingende Bilden von kleine Gruppen umgehen. Auf Mundschutz kann hingegen bei Kindern teilweise verzichtet werden, Eltern hingegen müssen beim Bringen und Holen eine Maske tragen.

Desweiteren geht die Öffnung der Kitas mit einer umfassenden Dokumentationspflicht einher:

„Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssen die tagaktuellen Zusammensetzungen der Gruppen und Betreuer dokumentiert werden. Eltern versichern jeden Tag schriftlich vor Beginn der Betreuung oder des Unterrichts, dass keine Krankheitssymptome vorliegen. Die Auskunft muss auch den Gesundheitszustand des Hausstandes einbeziehen. Die Einrichtungsleitung kann bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung ablehnen. Das Bringen und Abholen der Kinder sollte so gestaltet sein, dass Kontakte möglichst reduziert werden. „

Wir sind erleichtert, dass unsere Kinder wieder in die Einrichtungen dürfen. Die Auflagen dürften jedoch für die Kitas und Schulen wohl eine ziemlich große Herausforderungen bedeuten. Deshalb bitten wir alle Eltern auch weiterhin, die Kitas zu unterstützen und sich weiter an die Regeln zu halten, gerade was die Abhol- und Bringsituation betrifft.

Wir erwarten, dass im Laufe der nächsten Wochen, die Träger die Eltern über die jeweiligen Umsetzung der Auflagen und das weitere Vorgehen informieren.

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